§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Klub Einblick e.V.“ (nachfolgend „Klub“ genannt) und ist eingetragen beim Amtsgericht Schwerin und der Nummer VR 34. Der Klub hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.
§ 2 Zweck des Klubs
Der Klub ist eine unabhängige Interessenvertretung von queeren Menschen.
Der Klub hat folgende Aufgaben:
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Klub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig.
Der Klub verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Klubs dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Klubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Klubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Klub ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Beiträge und Finanzen
Der Klub finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Geld- und Sachspenden, Einnahmen aus Veranstaltungen sowie Zuwendungen von Stadt, Land und Bund. Spenden dürfen zweckgebunden, aber nicht an andere Bedingungen geknüpft sein. Über die Höhe und die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Zuwendung der Mittel des Klubs erfolgt für die satzungsgemäßen Zwecke (siehe §2). Der*die Schatzmeister*in hat die Kassen ordnungsgemäß zu führen und die Zuwendung der Finanzen kontrollfähig nachzuweisen. Einmal im Jahr ist von Nichtmitgliedern des Vorstandes eine Kassenrevision durchzuführen. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung mitzuteilen. Eine ruhende Mitgliedschaft befreit von der Beitragspflicht. Die Mitgliederversammlung des Klubs kann mit einer Zweidrittelmehrheit die Aufnahme eines Kredits beschließen.
Der Klub ist Mitglied im Verein Queeres Zentrum in Westmecklenburg e.V. in Wismar und fördert dessen Arbeit.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils 2 der folgend genannten Personen gemeinsam vertreten. 1. Vorsitzender*Vorsitzende, 2. Vorsitzender*Vorsitzende und Schatzmeister*in.
3. Der Vorstandführt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Er verfügt über die Mitgliedsbeiträge und Spenden.
4. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 300,00€ belasten, ist sowohl der*die 1. Vorsitzende* als auch der*die 2. Vorsitzende* bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 300,00€ belasten und für Dienstverträge benötigen die in §7Abs. 2 genannten Personen die einfache Stimmenmehrheit des Vorstandes.
5. Der*die Schatzmeister*in verwaltet die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des*der Schatzmeisters*in und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
6. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
7. Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu seiner Sitzung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
8. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, ein Mitglied in den Vorstand zu kooptieren. Der Vorstand hat die Möglichkeit, eine Person seiner Wahl als Geschäftsführer*in einzusetzen. Diese*r koordiniert die Geschäfte des Klubs in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
§ 8 Abstimmungsmodalitäten zur Wahl
Jedes Mitglied hat das Recht, an der Wahl zum Vorstand teilzunehmen und diesen zu wählen. Zum Vorstandsmitglied können nur Mitglieder gewählt werden, die natürliche Personen sind. Der §4 der Satzung gilt entsprechend. Die Wahl erfolgt grundsätzlich namentlich. Die Wahlen sind öffentlich. Auf Antrag von mindestens einem Mitglied sind die Wahlen geheim durchzuführen. In den Vorstand gewählt sind diejenigen Kandidat*innen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen. Es entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
§ 9 Geschäftsjahr und Rechnungslegung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Vorstand hat spätestens bis zum 31. Januar jeden Jahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den*die von der Mitgliederversammlung bestimmten Kassenprüfer*in.
§ 10 Arbeitsgruppen des Klubs
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des Klubs Arbeits-bzw. Interessengemeinschaften zu bilden.
§ 11 Auflösung des Klubs
Vor der Auflösung des Klubs ist ein Kassen- und Revisionsbericht einzuholen. Der Verein beendet seine Tätigkeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den Landesverband der Arbeiterwohlfahrt Mecklenburg-Vorpommern, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke zu verwenden hat. Die vorliegende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.10.2022 beschlossen. Die Eintragung des Vereins erfolgte am 16.05.1990 unter der laufenden Nr. VR 34.
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